FAQ

Muss ich Hilfe leisten? Muss ich mich selbst gefährden?

„Unterlassene Hilfeleistung“

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
§323c Strafgesetzbuch

ad1: „ohne erhebliche eigene Gefahr“: Eigenschutz geht immer vor, aber der reine Notruf geht immer!

ad2: „ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten“: hier gemeint: Kind im Buggy, welches Sie nicht alleine stehen lassen können, Sie betreuen eine verwirrte Person und können diese nicht auf offener Straße stehen lassen – aber auch hier: ein Notruf geht in der Regel immer – oder Sie delegieren den Notruf.

Kann mich ein Patient verklagen, belangen oder auf Schadenersatz verklagen?

(„Ich habe das Marken-Shirt zerschnitten...“)

Ersthelfer sind persönlich und materiell über die jeweilige Landesunfallkasse versichert (SGB VII; § 2 "Versicherung kraft Gesetz"; Absatz 1, Nr. 13a).

Sofern Ersthelfer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch handeln, sind sie sowohl strafrechtlich (gem. Strafgesetzbuch), als auch haftungsrechtlich (gem. Bürgerliches Gesetzbuch) nicht zu belangen!

Da man Ersthelfern grundsätzlich das "Handeln nach besten Wissen und Gewissen" attestiert, ist die Kategorisierung einer Ersthelfermaßnahme als "grob fahrlässig" oder "vorsätzlich" falsch durchgeführt, realistisch sehr, sehr unwahrscheinlich!

Der Rettungsdienst kam und dann ging es dem Menschen wieder gut, was dann?

Schön! Alle Kollegen im Rettungsdienst freuen sich wenn es dem Menschen wieder spontan besser geht. Bei vielen Kreislauf-Notfällen ist dies so. Die Kollegen kommen, messen u.U. ein paar Werte und gehen wieder. Es besteht kein Mitfahrzwang. Schon gar nicht wenn es dem vermeintlichen Patienten wieder gut geht. Zwingen kann -bis auf ganz wenige Sonderfälle- niemand einen Patienten mitzufahren in ein Krankenhaus.

Wer anruft, zahlt (den Einsatz).

Nein, außer Sie rufen den Rettungsdienst/Feuerwehr nur „zum Spaß“. In allen anderen Fällen zahlt den Einsatz die Krankenkasse oder die Versicherung des Betroffenen. Keine Feuerwehr oder Rettungsdienst wird Ihnen als Notruf-Anrufer eine Rechnung schicken.

Sollten Sie die Notfalllsituation fehlinterpretiert haben entstehen Ihnen auch keine Kosten. Auch dann nicht wenn ein vermeintlicher Patient einfach geht und keine Hilfe will.

Zu beachten wenn Sie transportiert wurden: Wenn Sie privat versichert sind, bekommen Sie ggf. eine Rechnung – reichen Sie diese bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse ein.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie einen zweistelligen Eigenanteil tragen.

Ich habe den Rettungsdienst / Notarzt gerufen und der kam erst nach drei Stunden!

Bitte unterscheiden Sie zwischen dem Rettungsdienst/ Notarzt, den Sie via 112 bestellen und dem Kassenärztlichen Notdienst, welcher sich um Husten, Schnupfen und Co. am Wochenende und Feiertag kümmert, wenn Ihr Hausarzt geschlossen hat!

Der Rettungsdienst/ Notarzt kommt meistens mit Blaulicht und Martinshorn, die Mitarbeiter tragen Warnkleidung und es parkt mindestens ein großes rotes Auto vor Ihrer Tür; der Kassenärztliche Notdienst ist ein selbstfahrender oder durch ein Taxi gebrachter Hausarzt, i.d.R. Ii Privatkleidung.

Im lebensbedrohlichem Zustand oder wenn Sie sich unsicher sind: 112 wählen!

Was sollen meine Nachbarn denken wenn der Rettungsdienst kommt?

Diese Frage wird, häufig sehr priorisiert, in Kursen gestellt. Bitte machen Sie sich über Ihre Nachbarn und noch weniger über deren Gedanken irgendwelche Sorgen. Die Gesundheit ihrer Person oder die eines Ihrer Angehörigen sollte immer über dem „Getratsche“ der Nachbarn stehen. Zögern Sie also bitte nicht den Rettungsdienst zu rufen.

Defibrillator*: Wie hoch sind die Anschaffungskosten für einen AED?

Circa 1600 EUR kostet aktuell ein AED, wichtig sind aber vor allem gute und regelmäßige Schulungen - jeder muss von dem Gerät wissen, wissen wo es gelagert wird und es im Notfall bedienen können und wollen. Ein AED der im verschlossenen Schrank verstaubt, hilft im Notfall niemanden. Jeder soll und darf ihn bedienen können!

Defibrillator*: Muss das Gerät gewartet werden?

Nein, die Geräte sind von sämtlichen Wartungen (STK, MTK-befreit lt. jeweiligem Hersteller gem. §6 Abs. 1 und 2) befreit. Sie haben einen Selbstcheckmodus und geben Warnungen, falls ein Fehler festgestellt wird. In solch einem Falle ist der AED nicht mehr benutzbar.

Defibrillator*: Welche laufenden Kosten fallen an?

Alle zwei Jahre müssen die Elektroden gewechselt werden und ca. alle 5 Jahre die Batterie.

 

Defibrillator*: alle Angaben beziehen sich auf Medtronic-Geräte