Notruf

"Lieber einmal zuviel, als einmal zu wenig!"

Nur Nicht-Anrufen ist sträflich und strafbar (§ 323c StGB).

Deutschlandweit:

Notfall 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt)

Polizei 110

Ohne Vorwahl vom Festnetz oder Handy, 24 Stunden, rund um die Uhr. 
Eine Fehleinschätzung der Situation durch Sie, ist NIE kostenpflichtig!

Ersthelfer müssen keine Kosten übernehmen! Es wird mit der Krankenkasse des Patienten abgerechnet, NIE mit dem Notruf-Anrufer.

Bitte vermeiden Sie es nach einem „Notarzt“ zu verlangen; der Disponent alarmiert die entsprechenden Rettungsmittel nach Ihren Angaben über das Geschehene.

Was wird der Disponent Sie fragen? Bleiben Sie ruhig und antworten Sie klar und deutlich, alles andere fragt der Disponent Sie ab! Ein guter Notruf ist der Grundstein für einen effektiven Rettungseinsatz.

  • Wo ist der Notfall? → Geben Sie bitte konkrete Angaben; schicken Sie Einweiser an die Straße!
  • Was ist passiert? → Kurz und knapp, keine fundierten medizinischen Angaben notwendig!
  • Wieviele Personen sind betroffen? → Sie wissen ja, der Kantinen-Notfall...