Evakuierungshelfer sind unverzichtbarer Bestandteil des innerbetrieblichen Notfallmanagements. Im Falle einer Räumung, eines Brandes oder einer anderen Gefahrensituation sorgen sie für die sichere Evakuierung Ihres Gebäudes. Gefordert werden sie nah § 10 ArbSchG; allerdings kann im Einzelfalle auch eine Personalunion mit den Brandschutzhelfern bestehen.
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