Jährliche Unterweisungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Erste Hilfe und Brandschutz ist vorgeschrieben - und das ist auch wichtig so.
Diese jährlich zu wiederholende Unterweisung wird in § 12 ArbSchG und in § 4 DGUV V1 gefordert; sie kann durch den Unternehmer selber oder durch eine externe Fachfirma, wie medicteach, durchgeführt werden.
Gerne beraten wir Sie: Wir können die Schulungen für Sie durchführen oder Ihnen ein Konzept maßschneidern mit allerhand Tipps, Unterweisungen spannend zu machen. Denn langweilig sind sie woanders nahezu immer.