Unterweisung Ihrer Mitarbeiter/innen in Erster Hilfe und Brandschutz

Jährliche Unterweisungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Erste Hilfe und Brandschutz ist vorgeschrieben - und das ist auch wichtig so.

 

Diese jährlich zu wiederholende Unterweisung wird in § 12 ArbSchG und in § 4 DGUV V1 gefordert; sie kann durch den Unternehmer selber oder durch eine externe Fachfirma, wie medicteach, durchgeführt werden. 

 

Gerne beraten wir Sie: Wir können die Schulungen für Sie durchführen oder Ihnen ein Konzept maßschneidern mit allerhand Tipps, Unterweisungen spannend zu machen. Denn langweilig sind sie woanders nahezu immer.

 



Weitere Informationen und Hilfe? Gerne!